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AGB´S GLS

  1. Eine Unterrichtlektion dauert 45 Minuten. Die Lektionen werden in Doppellektionen à insgesamt 90 Minuten gehalten.
  2. Während den offiziellen Schulferien sowie an offiziellen Feiertagen findet kein Gruppenunterricht statt. Während den Schulferien finden nur die Ferienkurse und Einzelunterricht statt.
  3. Der Schüler / die Schülerin bekommt nur in dem Fach oder in den Fächern Nachhilfe, für das/die er/ sie angemeldet ist.
  4. Beim Einzelunterricht muss eine Anmeldung für mindestens 10 Lektionen erfolgen.
  5. Die Rechnungen müssen in Absprache mit der Institutsleitung bis Ende des laufenden Monats beglichen werden. Dabei handelt es sich jeweils um Raten der gesamten Unterrichtsgebühr. Die Einschreibungsgebühr von 50CHF (beinhaltet Verbrauchsmaterial, Fotokopien etc.) wird zusammen mit der ersten Rechnung erhoben.
  6. Die Einzahlungsscheine werden anlässlich der Anmeldung den Eltern übergeben. Die Rechnungen werden jeweils am Ende des entsprechenden Monats fällig. Beim Verzug wird zuerst eine Zahlungserinnerung zugestellt und danach eine Mahnung, welche mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.‑ verbunden ist.
  7. Die Vertragsdauer wird individuell vereinbart.
  8. Die Probezeit für den Gruppenunterricht dauert 2 Wochen. Es kann nur während der Probezeit gekündigt werden. Die Unterrichtskosten, die während der Probezeit entstanden sind, werden den Eltern verrechnet. Beim Einzelunterricht gibt es keine Probezeit.
  9. Innerhalb des laufenden Schuljahres ist dieser Vertrag nicht kündbar.
  10. Die Institutsleitung kann den Vertrag fristlos kündigen, falls der/die Schülerin oder die Eltern die Vertragsbedingungen missachten.
  11. Sollte die Stunde aufgrund von Krankheit o.ä. nicht wahrgenommen werden können, melden Sie dies bitte der zuständigen Lehrperson und der Institutsleitung mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn. Ist der Schüler/die Schülerin wegen Krankheit abwesend, kann der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. In allen anderen Fällen entscheidet die Verwaltung, ob die Unterrichtsstunde nachgeholt werden kann oder nicht.
    Erfolgt die Meldung der Abwesenheit erst am Tag des Unterrichts oder erfolgt gar keine Meldung, kann der Unterricht nicht nachgeholt werden.
  12. Pro Semester können maximal 2 Doppellektionen Gruppenunterricht als Nachholtermine gutgeschrieben werden. Schulgelder werden nicht zurückerstattet.
  13. Die gebuchten Lektionen müssen im gebuchten Schuljahrs in Anspruch genommen werden. Eine Übertragung auf das folgende Schuljahr ist nicht möglich.
  14. Beschriftungen und jegliche Beschädigung der Tische, Stühle und sonstiger Einrichtungsgegenstände ist strengstens untersagt. Entstehende Kosten müssen von den Eltern beglichen werden.
  15. Die Eltern tragen selber dafür Sorge, dass ihre Kinder die gebuchten Kurse regelmässig besuchen. SchülerInnen haben die Unterrichtszeiten einzuhalten. Das Säntis Bildungsinstitut übernimmt keine Verantwortung für Unterrichtsversäumnisse und deren Folgen.
  16. Wechsel der Lehrperson während des Semesters und die Neuverteilung der Lehrpersonen werden vorbehalten. Die Schulverwaltung behält sich das Recht vor, die Lehrpersonen während des Semesters zu wechseln.
    Die gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich erhalten und anerkannt.